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   OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16   

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https://dejure.org/2016,57865
OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16 (https://dejure.org/2016,57865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2016 - 3 D 85/16 (https://dejure.org/2016,57865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 3 D 85/16 (https://dejure.org/2016,57865)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16
    Seiner Zielrichtung nach soll nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit der Klage in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352).
  • OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16

    Schaf, Veräußerung, Fortnahme, Rechtsschutzbedürfnis, Haltungsempfehlung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16
    Die in § 2 TierSchG allgemein geregelten Anforderungen an die art- und bedürfnisgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung können durch Empfehlungen konkretisiert werden, die von Sachverständigen erarbeitet sind, auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftlich belegte Anhaltspunkte dafür liefern, wie Schafe tierschutzgerecht gehalten werden können (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 11 ME 448/17

    Beutegreifer; Hund; konkrete Gefahr; Nutztier; Nutztierschutz-Richtlinie;

    Dazu gehören etwa die "Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen" des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (3. Auflage, Stand: März 2009, vgl. zur Anwendung dieser Empfehlungen VG Hannover, Beschl. v. 3.3.2010 - 11 A 726/09 -, juris, Rn. 21; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, a.a.O., § 2 Rn. 34), die "Empfehlung für das Halten von Schafen" des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 6. November 1992, die "Empfehlung für die Haltung von Schafen und Ziegen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft" aus August 2012 (veröffentlicht in Tierärztliche Praxis Großtiere 5/2012, S. 314 ff.; vgl. zur Anwendung der beiden letztgenannten Quellen Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 -, juris, Rn. 10) sowie die Ausführungen "Sichere Weidezäune" des aid-Infodienstes Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V. (6. Aufl., Stand: April 2016).

    In diesem Zusammenhang hat auch bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass kein Grund ersichtlich ist, dass Nutztiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, einen geringeren Schutz verdienen (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris, Rn. 11; Lorz/Metzger, a.a.O., § 1 TierSchNutztV, Rn. 4).

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 23 CS 20.1087

    Prekäre Rinderhaltung

    Diese können beispielsweise in Form eines Vermerks, eines Protokolls oder auch von Fotoaufnahmen erstellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2020 - 23 CS 19.2486 - juris Rn. 22 ff.; SächsOVG, B.v. 14.11.2017 - 3 B 290/17 - juris Rn. 11; B.v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 3 B 124/20

    Untersagung der Schweinehaltung

    Maßgeblich kommt es vielmehr darauf an, dass der Amtstierarzt den von ihm wahrgenommenen Sachverhalt im Hinblick auf die gesetzlichen Voraussetzungen der tierschutzrechtlichen Anordnung in seiner amtlichen Funktion fachlich bewertet (sh. Auch SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2016 - 3 D 85/16 -, juris Rn. 9; Hirt/Maisack/Moritz, a. a. O. Rn. 23), was - wie vorliegend durch einen Amtstierarzt des Antragsgegners erfolgt - auch im Rahmen eines Bescheids möglich ist.
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 23 CS 19.2486

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

    Diese können beispielsweise die Form eines Vermerks, eines Protokolls oder auch von Fotoaufnahmen annehmen (vgl. SächsOVG, B.v. 14.11.2017 - 3 B 290/17 - juris Rn. 11; B.v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1286

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz

    Diese können beispielsweise die Form eines Vermerks, eines Protokolls oder auch von Fotoaufnahmen annehmen (vgl. SächsOVG, B.v. 14.11.2017 - 3 B 290/17 - juris Rn. 11; B.v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1285

    Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Rinderhaltung

    Diese können beispielsweise die Form eines Vermerks, eines Protokolls oder auch von Fotoaufnahmen annehmen (vgl. SächsOVG, B.v. 14.11.2017 - 3 B 290/17 - juris Rn. 11; B.v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.12.2016 - 3 A 700/16

    Fortnahme, Veräußerung, Schafe, Unterbringung, unmittelbare Ausführung,

    Der Senat hat in der Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den seinen Prozesskostenhilfeantrag zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom14. Oktober 2016 (- 3 D 85/16 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 7 ff.) hierzu folgende Ausführungen gemacht:.
  • OVG Sachsen, 14.11.2017 - 3 B 290/17

    Fortnahme; Veräußerung; Fristsetzung; Unterbringungskosten; Ermessen

    Hierin wurden der bei der Kontrolle am 4. April 2017 durch Fotos sowie ein mehrseitiges, handschriftlich angefertigtes Untersuchungsprotokoll festgestellte Gesundheitszustand der Tiere nochmals im Einzelnen aufgeführt und bestätigt (SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2016 - 3 D 85/16 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 23 CS 21.1133

    Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnungen zur Haltung von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ebenfalls die Erforderlichkeit eines Witterungsschutzes für eine tierschutzgerechte Schafhaltung unter den Bedingungen winterlicher Wetterverhältnisse grundsätzlich anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 9 ZB 10.3169 - juris Rn. 5; 11.11.2013 - 9 ZB 12.2564 - juris Rn. 18; Sächsisches OVG, B.v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - juris Rn. 10; OVG Lüneburg, B.v.17.1.2018 - 11 ME 448/17 - juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Lüneburg, 02.06.2017 - 6 B 36/17

    Beutegreifer; Kotprobe; Nutztier; Parasiten; Schaf; Todesfall; Wolf; Zaun

    Denn Nutztiere verdienen keinen geringeren Schutz, wenn sie zu anderen Zwecken, etwa aus Liebhaberei, gehalten werden (Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 6. Aufl. 2008, § 1 TierSchNutztV Rn. 4; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 TierSchNutztV Rn. 1; Sächsisches OVG, Beschluss v. 14.10.2016 - 3 D 85/16 - in juris).
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